
Sonnenbrand an Früchten
Sonnenbrand an Früchten – Kurzüberblick
Sonnenbrand an Früchten ist eine nichtinfektiöse Hitzeschädigung, die durch intensive Sonneneinstrahlung, hohe Fruchttemperaturen und häufig zusätzlichen Trockenstress entsteht. Typisch sind helle, gelbliche, bronzefarbene oder braune Flecken auf der sonnenzugewandten Seite. Betroffen sind unter anderem Äpfel, Beeren, Weintrauben, Pflaumen, Paprika und Tomaten; geschädigtes Gewebe heilt nicht nach.
Typische Bedingungen
Überblick
Der Begriff bezeichnet verschiedene Formen sonnen- und hitzebedingter Fruchtschäden. Bei Äpfeln erscheinen zunächst helle, gelbliche oder bronzefarbene Stellen, die später braun werden können. Bei dunklen Beeren und Weintrauben heizt sich die Fruchtschale besonders stark auf; das Gewebe kann weich werden, eintrocknen oder absterben.
Sonnenbrand ist nicht ansteckend und breitet sich nicht wie eine Pilz- oder Bakterienkrankheit von Frucht zu Frucht aus. Die Häufigkeit hängt stark von Art, Sorte, Fruchtfarbe, Laubabdeckung, Wasserversorgung und Wetterverlauf ab.
Symptome und Erkennung
- Unregelmäßige helle, gelbliche, ockerfarbene oder bronzefarbene Flecken auf der sonnenzugewandten Fruchtseite.
- Später braune bis dunkelbraune, trockene oder nekrotische Schalenpartien; bei schweren Schäden auch eingesunkene, feste oder rissige Stellen.
- Bei Beeren: Aufhellung, Erweichen, Austrocknen, vorzeitiges Abfallen oder sekundäre Fäulnis.
- Bei Äpfeln kann das betroffene Gewebe im Lager stärker nachbräunen; der Bereich um die Schädigung kann schneller reifen als der übrige Fruchtkörper.
- Typisch ist die klare Beziehung zur Sonnenexposition, während die beschattete Fruchtseite gesund bleibt.
Ursachen und Ausbreitung
Auslöser sind intensive direkte Sonneneinstrahlung, hohe Fruchttemperaturen und häufig trockene, windstille Wetterlagen. Die Oberfläche exponierter Früchte kann deutlich wärmer werden als die umgebende Luft. Trockenstress vermindert die Kühlung durch Transpiration und erhöht die Empfindlichkeit.
Besonders riskant sind rasche Wetterwechsel von bedeckt-kühl zu heiß-sonnig, eine plötzlich geöffnete Laubwand nach starkem Sommerschnitt oder Ausdünnen, das Abkippen schwer behangener Äste sowie Früchte, die nach der Ernte in vollen Kisten in der Sonne stehen. Eine Ausbreitung im biologischen Sinn findet nicht statt; Folgeschäden durch Botrytis oder andere Fäulniserreger sind jedoch möglich.
Lebenszyklus und Überdauerung
Die Schädigung entsteht während der Fruchtentwicklung, sobald die Schutzkapazität von Schale und Fruchtgewebe gegenüber Licht- und Wärmestress überschritten wird. Zunächst kann eine bleichende oder gelbliche Verfärbung auftreten. Bei stärkerer oder länger anhaltender Belastung sterben Zellen der Schale und des darunterliegenden Gewebes ab; die Stelle wird braun, trocken, weich oder eingesunken.
Eine zuvor im Schatten gewachsene Frucht kann schon nach kurzer, plötzlicher Freistellung geschädigt werden. Nach der Ernte kann sich die Verfärbung im Lager weiter ausprägen. Eine Rückbildung der abgestorbenen Gewebepartien ist nicht möglich.
Behandlung und Bekämpfung
Bereits verbrannte Stellen lassen sich nicht reparieren. Stark beschädigte, rissige oder weich werdende Früchte sollten zeitnah entfernt und nicht zur Lagerung vorgesehen werden. Leicht geschädigte Früchte können meist noch verarbeitet oder kurzfristig verzehrt werden, sofern keine Fäulnis, Schimmelbildung oder Gärung vorliegt.
Nach dem Auftreten steht die Ursachenbegrenzung im Vordergrund: Wasserversorgung stabilisieren, weitere direkte Bestrahlung während der Hitze mindern und die Laubwand nicht nachträglich stark ausdünnen. Bei Fäulnisverdacht betroffene Früchte aus dem Bestand entfernen und nicht auf dem Boden liegen lassen.
Schonende und biologische Bekämpfung
Im Haus- und Kleingarten sind Schattierung, Kulturschutznetze, eine gut aufgebaute Laubwand und eine bedarfsgerechte Bewässerung die wichtigsten nichtchemischen Maßnahmen. Helle, für den Obstbau geeignete Partikelfilme auf Basis mineralischer Materialien können die Strahlungsaufnahme reduzieren, müssen aber kultur- und sortengerecht angewendet werden und können sichtbare Rückstände hinterlassen.
Eine zeitweise Schattierung ist besonders bei Beeren, Weintrauben und Kübelpflanzen praktikabel. Netze dürfen die Belüftung nicht unnötig verschlechtern und sollten sicher befestigt werden. Biologische Gegenspieler spielen bei diesem Umweltproblem keine direkte Rolle.
Vorbeugung
- Während Hitzeperioden gleichmäßig und tiefgründig bewässern; im Wurzelbereich mulchen, Staunässe aber vermeiden.
- Eine ausreichende, gleichmäßig verteilte Laubwand erhalten. Sommer- und Auslichtungsschnitt nicht radikal und nicht unmittelbar vor angekündigten Hitzeperioden durchführen.
- Früchte bei Beerensträuchern, Reben und kleinen Obstgehölzen durch Hagel-, Schatten- oder Kulturschutznetze zeitweise vor der stärksten Mittagssonne schützen.
- Bei Neupflanzungen hitzegefährdete Kulturen nicht an extrem aufgeheizte Südwände oder auf vollständig ungeschützte, trockene Standorte setzen.
- Überbehang und stark herabhängende Fruchtäste vermeiden; Früchte dadurch nicht plötzlich der Sonne aussetzen.
- Erntegut rasch aus der direkten Sonne bringen und möglichst schnell kühl lagern.
Wissenswertes
- Die Fruchttemperatur kann bei direkter Bestrahlung deutlich über der gemessenen Lufttemperatur liegen.
- Dunkle Früchte absorbieren mehr Strahlung und sind daher häufig besonders gefährdet; empfindliche helle Sorten können jedoch ebenfalls Sonnenbrand entwickeln.
- Bei Äpfeln werden Sonnenbrandverfärbungen im Lager manchmal mit Lagerkrankheiten verwechselt. Die typische Sonnenexposition und die Vorgeschichte mit Hitze helfen bei der Abgrenzung.
- Ein plötzlicher Verlust der Beschattung kann riskanter sein als eine langsam zunehmende Sonneneinstrahlung, weil sich die Frucht nicht schrittweise anpassen kann.
Gegen Sonnenbrand selbst ist kein routinemäßiges Pflanzenschutzmittelprogramm angezeigt. Verwenden Sie gegebenenfalls nur Mittel oder Partikelfilme, die in Deutschland für die betreffende Kultur und Anwendung aktuell legal zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, und befolgen Sie ausschließlich das jeweils gültige Etikett sowie die gesetzlichen Warte- und Anwendungsvorgaben. Eine Zulassung für eine andere Kultur oder gegen eine andere Indikation ist nicht übertragbar.