
Marmorierung der Rebe
Maculavirus vitisMarmorierung der Rebe – Kurzüberblick
Die Marmorierung der Rebe wird durch das Grapevine fleck virus (GFkV) verursacht, ein phloembeschränktes Virus der Gattung Maculavirus. Die meisten Vitis-Arten und Rebsorten bleiben äußerlich symptomlos. Deutliche, durchscheinende Aderaufhellungen zeigen sich vor allem bei Vitis rupestris. In Deutschland ist GFkV besonders für Unterlagsreben und die Erzeugung gesundes Pflanzguts relevant.
Typische Bedingungen
Überblick
GFkV gehört zur Familie Tymoviridae und zur Gattung Maculavirus. Das Virus ist im Phloem infizierter Reben lokalisiert und wird vor allem durch vegetative Vermehrung und Pfropfung weitergegeben.
Bei zahlreichen Ertrags- und Unterlagsreben bleibt die Infektion äußerlich unauffällig. Die sichtbare Marmorierung ist daher kein zuverlässiges Feldmerkmal für alle Rebsorten. In Deutschland wird GFkV insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung von Unterlagen und der Erzeugung von Rebenpflanzgut berücksichtigt.
Eine eigenständige starke Ertrags- oder Qualitätsminderung ist meist nicht zu erwarten; die Bedeutung kann jedoch bei Mischinfektionen mit anderen Rebenviren zunehmen.
Symptome und Erkennung
Das typische Symptom zeigt sich vor allem an Vitis rupestris als durchscheinende, blassgrüne bis gelbliche Aufhellung der Adern zweiter und dritter Ordnung. Dadurch entsteht ein marmoriertes oder fein geflecktes Erscheinungsbild der Blattspreite.
- Viele Kultur- und Unterlagensorten bleiben symptomlos.
- Die Symptome können je nach Sorte, Witterung, Pflanzenalter und Infektionskombination schwanken.
- Ähnliche Aderaufhellungen können auch durch andere Viren, Nährstoffstörungen oder Stress entstehen.
Eine sichere Diagnose ist deshalb nur durch ein geeignetes Laborverfahren beziehungsweise ein anerkanntes Indikator- oder molekularbiologisches Testverfahren möglich.
Ursachen und Ausbreitung
Der Erreger ist das RNA-Virus Maculavirus vitis, Synonym Grapevine fleck virus (GFkV). Die wichtigste Ausbreitung erfolgt über infiziertes Vermehrungsmaterial, insbesondere Edelreiser, Unterlagen und Pfropfverbindungen.
Eine Übertragung durch mechanische Saftinokulation ist nicht typisch. Ein sicher bestätigter tierischer Vektor ist nicht bekannt; gemeldete Feldverbreitung lässt sich daher nicht mit einem etablierten Überträger erklären. Nach den verfügbaren Angaben wird GFkV nicht über Samen verbreitet.
Für Deutschland ist relevant, dass Grapevine fleck virus bei Unterlagsreben als reguliertes Virus im Rahmen der Anforderungen an Rebenpflanzgut berücksichtigt wird.
Lebenszyklus und Überdauerung
GFkV verbleibt in der infizierten Rebe überwiegend latent und besiedelt das Phloem. Bei der vegetativen Vermehrung gelangt das Virus mit dem infizierten Gewebe in die Tochterpflanze oder über die Pfropfstelle in den neuen Rebstock.
Die Infektion kann über längere Zeit ohne sichtbare Symptome bestehen. Sichtbare Reaktionen werden besonders an empfindlichen Indikatorreben wie Vitis rupestris beobachtet. Eine verlässliche saisonale Entwicklung wie bei pilzlichen Blattkrankheiten ist nicht zu erwarten.
Behandlung und Bekämpfung
Eine kurative Behandlung bereits infizierter Reben im Bestand ist nicht verfügbar. Fungizide, Insektizide oder Düngemaßnahmen beseitigen das Virus nicht.
Bei wertvollen Einzelpflanzen kann eine fachlich überwachte Sanierung durch virusfreies Ausgangsmaterial und geeignete Vermehrungs- beziehungsweise Thermotherapieverfahren in spezialisierten Einrichtungen geprüft werden. Für normale Haus- und Erwerbsanlagen ist die praktisch wichtigste Maßnahme, infizierte Vermehrungslinien nicht weiterzuführen und durch getestetes Material zu ersetzen.
Bei einem Verdacht sollten zunächst mehrere typische Blätter beziehungsweise geeignete Gewebe nach den Vorgaben des Labors beprobt werden. Wegen möglicher Mischinfektionen ist eine umfassende Rebenvirusdiagnostik oft sinnvoller als ein Einzeltest.
Schonende und biologische Bekämpfung
Da es sich um ein Virus handelt, gibt es keine biologische oder organische Spritzmaßnahme, die GFkV aus einer infizierten Rebe entfernt. Der integrierte Ansatz beruht auf Hygiene und der Vermeidung von Infektionsquellen:
- gesundes, geprüftes Pflanzgut und virusgetestete Mutterpflanzen einsetzen;
- Werkzeuge und Pfropfausrüstung zwischen Pflanzen oder Partien reinigen und desinfizieren;
- verdächtige Pflanzen markieren, beproben und bei bestätigter Infektion aus Vermehrungsbeständen entfernen;
- keine Steckhölzer oder Edelreiser aus ungeprüften Hausreben verwenden;
- bei Neuanlagen Herkunft und Gesundheitsstatus der Unterlagen dokumentieren.
Vorbeugung
- Für Mutterpflanzen, Unterlagen und Edelreiser ausschließlich anerkanntes, virusgetestetes beziehungsweise zertifiziertes Pflanzgut verwenden.
- In Vermehrungsanlagen auffällige oder positiv getestete Pflanzen nach Beratung durch die zuständige Pflanzenschutz- oder Rebenbauberatung aussondern.
- Pfropf- und Schnittwerkzeuge sauber halten und zwischen Partien sachgerecht reinigen und desinfizieren.
- Keine Edelreiser aus symptomatischen, ungeprüften oder virusverdächtigen Rebstöcken gewinnen.
- Bei unklaren Aderaufhellungen nicht allein nach dem Erscheinungsbild entscheiden, sondern Proben an ein geeignetes Diagnoselabor senden.
- Bei gewerblichen Beständen die deutschen Anforderungen der Rebenpflanzgutverordnung und die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde beachten.
Wissenswertes
- Der internationale Name „fleck“ bezieht sich auf die flecken- beziehungsweise marmorartigen Blattreaktionen an empfindlichen Indikatorreben.
- GFkV gilt als phloembeschränktes Virus und ist nicht typisch durch einfachen Kontakt mit Pflanzensaft übertragbar.
- Die Art wird taxonomisch als Maculavirus vitis geführt; Grapevine fleck virus bleibt die gebräuchliche englische Bezeichnung.
- In Deutschland ist GFkV nach der Rebenpflanzgutverordnung besonders bei Unterlagsreben relevant.
- Eine Infektion kann latent bleiben und wird deshalb in Vermehrungsbeständen eher durch systematische Tests als durch Sichtkontrolle erkannt.
Für GFkV ist kein verlässlich wirksames Pflanzenschutzmittel bekannt. Pflanzenschutzmittel nur verwenden, wenn sie in Deutschland für die konkrete Kultur und das konkrete Problem aktuell zugelassen sind, und stets nach dem geltenden Etikett sowie den behördlichen Vorgaben anwenden. Chemische Behandlungen ersetzen weder Labordiagnose noch die Verwendung gesundes Vermehrungsmaterials.