Blattrollkrankheit der Weinrebe durch GLRaV-3
Krankheit

Blattrollkrankheit der Weinrebe durch GLRaV-3

Grapevine leafroll-associated virus 3 (GLRaV-3), Ampelovirus
Kurzüberblick

Blattrollkrankheit der Weinrebe durch GLRaV-3 – Kurzüberblick

Grapevine leafroll-associated virus 3 (GLRaV-3) ist ein bedeutender Erreger der Blattrollkrankheit an Weinreben. Bei roten Sorten verfärben sich die Blattflächen zwischen den Adern rot, bei weißen Sorten gelblich; die Blattränder rollen sich meist nach unten ein. Die Reife verzögert sich, Mostgewicht und Fruchtqualität können sinken. Eine sichere Diagnose erfordert einen Labortest.

Schnellbestimmung

Typische Bedingungen

Betroffene PflanzenteileBlätter, Phloemgewebe, Triebe und Trauben; infiziertes Vermehrungsmaterial einschließlich Edelreis und Unterlage.
Begünstigende BedingungenInfiziertes Pflanzgut, anfällige Rebsorten, vorhandene Schmier- oder Schildläuse, warme Vegetationsperioden und Bestände mit unzureichender Reben- und Vektorkontrolle begünstigen die Ausbreitung. Trockenstress kann Symptome sichtbarer machen, ist aber keine Ursache des Virusbefalls.
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Überblick

Die durch GLRaV-3 verursachte Blattrollkrankheit ist eine Viruskrankheit der Weinrebe. Das Virus beeinträchtigt den Assimilat- und Phloemtransport und kann dadurch Wuchs, Ertrag, Beerenreife und Mostqualität vermindern. Die Ausprägung hängt stark von Rebsorte, Unterlage, Koinfektionen, Witterung und Alter der Rebe ab.

Rote Rebsorten zeigen typischerweise eine Rotfärbung der Blattflächen zwischen den Hauptadern, während die Adern zunächst grün bleiben. Bei weißen Sorten erscheinen die Zwischenaderbereiche eher gelblich oder chlorotisch. Die Blattränder rollen sich häufig zur Blattunterseite ein. Ähnliche Bilder können jedoch durch andere Blattrollviren, Vergilbungskrankheiten, Nährstoffmangel, Trockenstress oder Herbizidschäden entstehen.

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Symptome und Erkennung

Im deutschen Weinbau werden die auffälligsten Symptome meist ab Ende Juli bis zur Reifephase sichtbar und beginnen oft an den basalen Blättern der Triebe.

  • nach unten eingerollte Blattränder und verdickte, spröder wirkende Blätter;
  • rote Zwischenaderbereiche bei roten Sorten, bei zunächst grünen Blattadern;
  • fahlgelbe bis chlorotische Zwischenaderbereiche bei weißen Sorten;
  • verzögerter Austrieb oder schwächeres Triebwachstum, nicht bei jeder Rebe deutlich;
  • verzögerte, uneinheitliche Beerenreife, geringeres Mostgewicht und schlechtere Farbausbildung;
  • kleinere Trauben oder Ertragseinbußen bei stärker betroffenen Reben.

Unterlagen und manche Vitis-Arten können infiziert sein, ohne deutliche Blattsymptome zu zeigen. Deshalb ist eine symptomlose Rebe nicht zuverlässig virusfrei.

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Ursachen und Ausbreitung

Die wichtigste Eintragsquelle ist infiziertes Vermehrungsmaterial, insbesondere Edelreiser, Unterlagen und veredelte Reben. GLRaV-3 ist außerdem durch Pfropfung übertragbar. Im Bestand kann die Ausbreitung durch bestimmte Schmierläuse und einige Schildläuse erfolgen; als dokumentierte Überträger wurden unter anderem Planococcus ficus, Planococcus citri, mehrere Pseudococcus-Arten sowie Pulvinaria vitis beschrieben. Die Bedeutung einzelner Arten ist regional unterschiedlich.

Für Deutschland ist die Vektorsituation nicht mit südlichen Weinbauregionen gleichzusetzen. Einige wichtige Schmierlausvektoren treten hier nicht regelmäßig auf oder sind nicht dauerhaft etabliert; heimische Schildläuse können dennoch phytosanitäre Bedeutung besitzen. Eine mechanische Übertragung durch gewöhnliche Schnittarbeiten ist nicht als regulärer Ausbreitungsweg belegt.

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Lebenszyklus und Überdauerung

GLRaV-3 bleibt in infizierten mehrjährigen Reben erhalten und wird mit vegetativem Material in neue Anlagen verschleppt. Die Viruskonzentration und die sichtbare Symptomstärke verändern sich im Jahresverlauf. Symptome sind meist während der Reifephase bis zum Laubfall am deutlichsten; frühe oder symptomarme Infektionen können übersehen werden.

Virusführende Schmier- oder Schildläuse nehmen das Virus beim Saugen an infizierten Reben auf und können es bei nachfolgendem Saugen an gesunden Reben semi-persistent übertragen. Die Entwicklungsdauer und Überwinterung der Vektoren hängen von Art, Temperatur und Standort ab. Für die Diagnose von Beständen ist eine Probenahme im mittleren bis späten Vegetationsverlauf häufig aussagekräftiger als eine reine Frühjahrskontrolle.

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Behandlung und Bekämpfung

Eine direkte kurative Behandlung der infizierten Rebe gibt es nicht. Fungizide, Insektizide oder Blattdünger beseitigen GLRaV-3 nicht. Bei einzelnen erkrankten Reben ist die vollständige Entfernung einschließlich möglichst vieler Wurzelreste und die fachgerechte Entsorgung meist zuverlässiger als ein Rückschnitt auf das alte Holz.

Vor einer Rodung sollte der Befund möglichst durch einen geeigneten Laboruntersuchung, etwa ELISA oder RT-PCR, abgesichert werden, weil Blattrollsymptome nicht eindeutig sind. In größeren Anlagen sind Kartierung, getrennte Bearbeitung verdächtiger Bereiche, Verwendung gesundheitsgeprüften Ersatzpflanzguts und eine mehrjährige Nachkontrolle sinnvoll. Eine bloße Entfernung sichtbarer Blätter oder eine Düngung stellt keine Sanierung dar.

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Schonende und biologische Bekämpfung

Im ökologischen und integrierten Weinbau liegt der Schwerpunkt auf Vorbeugung und Vektormanagement. Befallsverdächtige Reben sollten zunächst beprobt und anschließend konsequent aus dem Bestand entfernt werden. Schmier- und Schildläuse können durch regelmäßige Kontrollen, das Entfernen stark besiedelter Pflanzenteile, die Förderung natürlicher Gegenspieler und die Vermeidung unnötiger breit wirkender Mittel begrenzt werden.

Eine gute Bestandskontrolle umfasst die Prüfung von Stamm und Kordon auf Wachswolle, Honigtau und Schildläuse sowie die Kontrolle von Ameisenaktivität. Nützlinge können die Vektoren reduzieren, verhindern aber nicht zuverlässig die Virusübertragung und ersetzen weder gesundes Pflanzgut noch die Entfernung bestätigter Infektionsquellen. Für Hausreben sind hygienische Maßnahmen, keine eigene Stecklingsvermehrung aus unbekanntem Material und die Auswahl geprüfter Pflanzen besonders wichtig.

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Vorbeugung

Vorbeugung ist die wichtigste Maßnahme, da GLRaV-3 in der Rebe nicht heilbar ist.

  • Nur zertifiziertes beziehungsweise virusgetestetes Pflanzgut aus seriösen Rebschulen verwenden.
  • Keine Edelreiser oder Unterlagen aus symptomatischen oder ungeprüften Haus- und Erwerbsbeständen gewinnen.
  • Neue Rebanlagen und Mutterpflanzenbestände vor der Verwendung kontrollieren und bei Verdacht labordiagnostisch testen lassen.
  • Reben während der Reifephase regelmäßig auf typische Blattrollsymptome prüfen und verdächtige Einzelstöcke markieren.
  • Schmier- und Schildläuse an Stamm, Kordon, Rindenritzen und Blättern überwachen; Ameisen, die Schildläuse fördern, möglichst reduzieren.
  • Verdächtige Reben nicht durch Stecklinge oder Pfropfung weitervermehren.
  • Bei bestätigten Infektionen die Sanierungsstrategie mit Weinbauberatung, Rebschule oder Pflanzenschutzdienst abstimmen.
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Wissenswertes

GLRaV-3 ist nicht gleichbedeutend mit dem gesamten Blattrollkrankheits-Komplex: ähnliche Symptome können durch mehrere verwandte Viren und durch Mischinfektionen entstehen. Bei roten Sorten bleiben die Blattadern häufig grün, während die Fläche dazwischen rot wird; dieses Muster hilft bei der Orientierung, ist aber kein sicherer Labornachweis.

In deutschen Weinbauempfehlungen wird GLRaV-3 als sporadischer beziehungsweise deutlich seltenerer Nachweis als GLRaV-1 beschrieben. Das bedeutet nicht, dass importiertes oder ungeprüft vermehrtes Material risikolos ist. Die wirtschaftliche Bedeutung kann bei einzelnen infizierten Anlagen durch verspätete Reife und Qualitätsverluste dennoch erheblich sein.

Wichtiger Pflanzenschutzhinweis

Es gibt kein Pflanzenschutzmittel, das GLRaV-3 in einer infizierten Rebe beseitigt. Mittel gegen Schmier- oder Schildläuse dürfen in Deutschland nur eingesetzt werden, wenn sie für die betreffende Kultur, den konkreten Schaderreger und den vorgesehenen Anwendungsbereich aktuell zugelassen sind. Ausschließlich die aktuelle deutsche Zulassung und das Etikett beachten; Aufwandmenge, Wartezeit, Anwendungszahl, Bienenschutz- und Gewässerschutzauflagen strikt einhalten. Im Zweifel den amtlichen Pflanzenschutzdienst oder die Weinbauberatung fragen.