Kartoffelkrebs
Synchytrium endobioticum (Schilberszky) PercivalKartoffelkrebs – Kurzüberblick
Kartoffelkrebs ist eine gesetzlich geregelte Quarantänekrankheit der Kartoffel, verursacht durch den obligat parasitischen Chytridpilz Synchytrium endobioticum. Typisch sind zunächst helle, später braune bis schwarze, blumenkohlartige Wucherungen an Knollen, Augen, Stolonen und gelegentlich am Sprossgrund. Bei Verdacht dürfen befallene Pflanzen, Knollen oder Erde nicht weiterverwendet oder verschleppt werden; der zuständige Pflanzenschutzdienst ist unverzüglich zu informieren.
Typische Bedingungen
Überblick
Der Kartoffelkrebs befällt hauptsächlich Kartoffeln (Solanum tuberosum). Der Erreger ist kein typischer Fadenpilz, sondern ein obligat parasitischer Chytridpilz, der sich in den Wirtszellen entwickelt. Die befallenen Zellen schwellen an und das umgebende Gewebe wächst zu krebs- oder blumenkohlartigen Wucherungen aus.
Die Erkrankung kann den Ertrag und die Vermarktungsfähigkeit stark beeinträchtigen. Da widerstandsfähige Dauersporen über Jahrzehnte im Boden überleben können, ist die Tilgung langsam und eine Verschleppung besonders problematisch. In Deutschland gelten amtliche Regelungen und Abgrenzungsmaßnahmen.
Symptome und Erkennung
Typische Merkmale sind unregelmäßige, warzenartige bis blumenkohlähnliche Gewebewucherungen:
- an Augen, Knollenoberfläche und jungen Knollen zunächst cremeweiß bis elfenbeinfarben;
- später bräunlich, schwarz werdend und beim Zerfall weich oder faulig;
- an Stolonen und am Sprossgrund ebenfalls möglich;
- unterirdische Pflanzenorgane können betroffen sein, die Wurzeln gelten meist als nicht befallen.
Oberirdische Symptome fehlen häufig. Die Wucherungen können mit anderen Knollenmissbildungen, Rhizoctonia-Sklerotien oder starkem Schorf verwechselt werden; eine sichere Diagnose erfordert eine amtliche oder fachdiagnostische Untersuchung.
Ursachen und Ausbreitung
Die Primärquelle sind langlebige Dauersporen im Boden. Bei ausreichender Bodenfeuchte und Temperaturen über etwa 8 °C entstehen bewegliche Zoosporen, die sich im Wasserfilm des Bodens zu anfälligem Kartoffelgewebe bewegen. Besonders günstige Bedingungen herrschen in feuchten, schlecht drainierten Böden und während feuchtwarmer Wachstumsphasen.
Eine Verschleppung erfolgt vor allem durch befallene Pflanzkartoffeln, anhaftende Erde an Knollen, Geräten, Maschinen, Schuhen und Transportmitteln. Auch Erntereste und zerfallende Wucherungen können Sporen in den Boden eintragen. Verschiedene Pathotypen unterscheiden sich in ihrer Virulenz; daher ist Sortenresistenz immer standort- und pathotypspezifisch zu bewerten.
Lebenszyklus und Überdauerung
Der Erreger überwintert als dickwandige Dauerspore im Boden oder in zerfallenden Krebswucherungen. Im Frühjahr keimen diese Sporen bei ausreichender Feuchtigkeit und geben zahlreiche begeißelte Zoosporen frei. Nach dem Eindringen in eine Kartoffelzelle bildet sich ein kurzlebiges Sommersporangium, das weitere Zoosporen freisetzt. Dieser Zyklus kann sich während der Vegetation mehrfach wiederholen.
Unter Stressbedingungen können sich Zoosporen paarweise vereinigen und neue Dauersporen bilden. Diese werden mit dem Zerfall der Wucherungen in den Boden entlassen und können dort mindestens 30 Jahre, möglicherweise länger, lebensfähig bleiben; sie können auch in tieferen Bodenschichten vorkommen.
Behandlung und Bekämpfung
Eine befallene Fläche kann im Hausgarten nicht durch einfaches Entfernen einzelner Knollen sicher saniert werden. Bei einem Verdacht sind Pflanzen und Boden möglichst unberührt zu lassen, Arbeitsgeräte nicht weiter auf anderen Flächen einzusetzen und der zuständige Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes unverzüglich zu verständigen.
Nach amtlicher Bestätigung gelten Abgrenzungs-, Verbringungs- und Anbauvorgaben. Typische Maßnahmen sind die sichere Entsorgung befallener Knollen und Pflanzenreste, die Vermeidung jeglicher Bodenverschleppung, die Nutzung geeigneter resistenter Sorten sowie eine langfristige Anbaupause nach behördlicher Vorgabe. Eine vollständige chemische Heilung bereits infizierter Pflanzen ist nicht zu erwarten.
Schonende und biologische Bekämpfung
Wirksame nichtchemische Maßnahmen sind vor allem vorbeugend und hygienisch: zertifiziertes Pflanzgut, widerstandsfähige Sorten nach amtlicher Empfehlung, konsequente Reinigung von Werkzeugen und Schuhwerk sowie das Verhindern von Boden- und Knollenverschleppung. Befallene Knollen gehören nicht auf den Kompost und dürfen nicht verfüttert oder als Pflanzgut verwendet werden.
Eine biologische Bekämpfung mit im Hausgarten zuverlässig verfügbaren Gegenspielern ist nicht etabliert. Auch Kalkung, Kompostgaben oder gewöhnliche Fruchtfolge beseitigen die Dauersporen nicht sicher und sollten nicht als Sanierungsmaßnahme dargestellt werden.
Vorbeugung
Im deutschen Garten- und Erwerbsanbau steht die Verhinderung der Einschleppung und Verschleppung im Mittelpunkt:
- ausschließlich kontrollierte, zertifizierte Pflanzkartoffeln verwenden;
- keine Knollen, Erde oder Pflanzenreste aus unbekannter Herkunft auf andere Flächen verbringen;
- Geräte, Kisten, Schuhe und Maschinen gründlich von Erde reinigen, besonders vor dem Wechsel auf eine andere Kartoffelfläche;
- keine Speise- oder Lagerkartoffeln als Pflanzgut verwenden;
- in gefährdeten Regionen nur Sorten mit geeigneter, offiziell bestätigter Resistenz anbauen und Empfehlungen des Pflanzenschutzdienstes beachten;
- bei Verdacht weder roden, kompostieren, verschenken noch anderweitig bewegen, sondern zunächst den zuständigen Pflanzenschutzdienst kontaktieren.
Wissenswertes
- Synchytrium endobioticum bildet keine typischen Pilzhyphen, sondern Sporangien mit beweglichen Zoosporen.
- Die krebsartigen Wucherungen entstehen durch das Anschwellen infizierter Zellen und die Überwucherung benachbarter Gewebe.
- Dauersporen können mindestens 30 Jahre im Boden überleben und so lange nach einer früheren Kartoffelkultur relevant bleiben.
- Die Krankheit stammt ursprünglich aus der Andenregion Südamerikas und wurde im 19. Jahrhundert nach Europa eingeschleppt.
- In Deutschland ist der Schadorganismus lokal begrenzt verbreitet; der rechtliche Status und konkrete Maßnahmen können sich nach amtlicher Feststellung, Pathotyp und Abgrenzungszone unterscheiden.
Für Synchytrium endobioticum sollte kein eigenständiges Spritz- oder Bodenbehandlungsprogramm empfohlen werden. Verwenden Sie ausschließlich Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland für die betreffende Kultur und Anwendung aktuell gesetzlich zugelassen sind, und befolgen Sie vollständig das aktuelle amtliche Etikett. Bei Verdacht haben amtliche Meldung, Quarantäne und Hygiene Vorrang vor chemischen Maßnahmen.
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