
Überträger der Rizomania der Zuckerrübe
Polymyxa betae KeskinÜberträger der Rizomania der Zuckerrübe – Kurzüberblick
Polymyxa betae ist ein obligater, bodenbürtiger Wurzelparasit aus der Gruppe der Plasmodiophoriden und zugleich der wichtigste Überträger des Rizomania-Erregers BNYVV. Der Organismus selbst verursacht oft nur geringe direkte Schäden; wirtschaftlich bedeutsam wird er vor allem durch die Übertragung des Virus in Rübenwurzeln. Dauersporen können viele Jahre im Boden überleben.
Typische Bedingungen
Überblick
Der Name Polymyxa betae bezeichnet nicht die Rizomania selbst, sondern den mikroskopischen Überträger des Rizomania-Virus. Der Organismus lebt intrazellulär in Wurzelzellen geeigneter Wirtspflanzen und ist auf lebendes Pflanzengewebe angewiesen, um sich zu vermehren.
Für den deutschen Rübenbau ist vor allem das Wirtssystem Beta vulgaris–Polymyxa betae–BNYVV relevant. Nicht jede Population des Parasiten trägt das Virus; nur viruliferous, also virusbeladene Populationen lösen die typische Rizomania aus.
Symptome und Erkennung
Die sichtbaren Symptome werden überwiegend durch BNYVV und nicht durch den Vektor allein verursacht:
- dichte Bildung feiner, teilweise abgestorbener Seitenwurzeln – der typische „Wurzelbart“;
- verengte, spitz zulaufende oder deformierte Rübenkörper;
- braune Gefäßringe oder eine Braunfärbung der Rübenspitze im Querschnitt;
- fleckenförmig auftretende, blassgrüne, aufrecht stehende und oft welkende Blätter;
- unter günstigen Bedingungen gelbliche Blattadern und vorzeitige Vergilbung.
Ähnliche Wurzelbilder können auch durch Nematoden, Bodenverdichtungen oder Staunässe entstehen. Eine sichere Diagnose erfordert daher Boden- oder Pflanzenuntersuchungen, häufig mit Fangpflanzen- und Virusnachweis.
Ursachen und Ausbreitung
Die Ausbreitung erfolgt hauptsächlich durch infizierte Bodenpartikel, Wasserbewegung, Erosion, Verschlämmung sowie anhaftende Erde an Maschinen, Werkzeugen, Schuhen und Rüben. Befallene Wurzelreste und trockener Boden können langlebige Dauersporen enthalten. Die Übertragung von BNYVV geschieht, wenn Zoosporen von P. betae Wurzelzellen erreichen und das Virus in die Pflanze einschleusen.
Unterschiedliche Populationen besitzen unterschiedliche Wirtsspektren. Als wichtigste Kulturwirte gelten Rüben; einzelne Populationen können außerdem verwandte Gänsefußgewächse, Spinat und bestimmte Unkräuter besiedeln.
Lebenszyklus und Überdauerung
Im Boden überdauert Polymyxa betae vor allem als widerstandsfähige Dauersporen, die in Sporenlagern beziehungsweise Cystosori zusammengefasst sein können. Bei ausreichender Bodenfeuchte und Temperaturen meist oberhalb von etwa 15 °C keimen sie und setzen bewegliche Zoosporen frei.
Die Zoosporen dringen in junge Wurzelzellen ein. Dort entstehen Zoosporangien und weitere Zoosporen; bei reifenden oder absterbenden Wurzeln werden erneut Dauersporen gebildet. Warmer, nahezu wassergesättigter Boden beschleunigt den Entwicklungszyklus. Die Sporen können unter Feldbedingungen sehr lange infektiös bleiben, sodass eine einmalige Kontamination nicht durch eine kurze Anbaupause beseitigt wird.
Behandlung und Bekämpfung
Eine kurative Behandlung bereits infizierter Rüben oder eine direkte, zuverlässig wirksame Bekämpfung des Bodenparasiten steht im deutschen Praxisanbau nicht zur Verfügung. Befallene Pflanzen sollten nicht über Maschinen oder Erde in andere Schläge verschleppt werden.
Bei Verdacht sind betroffene Teilflächen zu kartieren und Boden- beziehungsweise Wurzelproben fachgerecht untersuchen zu lassen. Für Folgejahre ist die Sortenwahl mit der regionalen Beratung und den aktuellen Befallsergebnissen abzustimmen. Tolerante Sorten begrenzen in der Regel Symptome und Ertragsverluste, stellen jedoch nicht automatisch eine Tilgung des Virus oder Vektors dar.
Schonende und biologische Bekämpfung
Für den ökologischen und integrierten Anbau stehen vor allem vorbeugende und hygienische Maßnahmen im Vordergrund: verschmutzte Maschinen vor dem Wechsel auf saubere Schläge reinigen, Bodenbewegungen bei Nässe vermeiden, Rüben- und Unkrautdurchwuchs entfernen und die Bodenstruktur durch schonende Bearbeitung verbessern. Eine vielfältige Fruchtfolge kann die Vermehrung geeigneter Wirtspflanzen begrenzen.
Biologische oder pflanzenstärkende Präparate gegen P. betae beziehungsweise BNYVV sind nicht als allgemein abgesicherte Standardmaßnahme einzustufen. Versuchsergebnisse unter kontrollierten Bedingungen dürfen daher nicht ohne aktuelle Zulassung und Praxisnachweis als verlässliche Bekämpfungsempfehlung verstanden werden.
Vorbeugung
Eine vollständige Tilgung des Bodeninokulums ist in der Praxis nicht möglich. Ziel ist es, Infektionsdruck und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen:
- für bekannte Befallsflächen ausschließlich aktuelle, regional empfohlene rizomaniatolerante Zuckerrübensorten wählen;
- Bodenuntersuchungen oder Fangpflanzentests vor der Sortenentscheidung nutzen;
- Maschinen, Reifen, Roder und Werkzeuge zwischen Feldern gründlich von Erde reinigen;
- Bodentransport durch Erosion, Verschlämmung und unnötige Befahrung nasser Flächen vermindern;
- Rübenverluste, Durchwuchs und geeignete Unkrautwirte konsequent beseitigen;
- eine standortgerechte Fruchtfolge einhalten, auch wenn sie langlebige Dauersporen nicht zuverlässig entfernt.
Wissenswertes
- Polymyxa betae wurde früher den pilzähnlichen Organismen zugerechnet, gehört heute jedoch zu den Plasmodiophoriden innerhalb der Phytomyxea.
- Nur ein Teil der Sporenpopulationen trägt BNYVV; der nicht virushaltige Vektor verursacht meist deutlich geringere Schäden.
- Die langlebigen Dauersporen können in trockenem Boden und getrockneten Wurzelresten viele Jahre überdauern.
- Der typische „Wurzelbart“ erklärt die Bezeichnung Rizomania, sinngemäß „Wurzelwahnsinn“.
- Die Wirtsspezifität ist populationsabhängig: Neben Beta vulgaris wurden bei einzelnen Isolaten weitere Gänsefußgewächse und verwandte Pflanzen nachgewiesen.
Für Polymyxa betae und die Rizomania ist keine allgemein etablierte chemische Standardbekämpfung verfügbar. Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur eingesetzt werden, wenn sie für die betreffende Kultur und das konkrete Problem aktuell zugelassen sind. Ausschließlich die jeweils gültige Gebrauchsanleitung, Auflagen und Wartezeiten beachten; keine Off-Label-Anwendung oder Bodenbehandlung auf eigene Initiative.